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Herzlich Willkommen

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In dieser Anwendung können sie die Prüfungsinhalte der Aufnahmeprüfung für die Lehramtsstudiengänge filtern. Je nach Schulform und Wahl des Hauptfachs unterscheiden sich die Anforderungen geringfügig. Zwar sind die angezeigten Ergebnisse direkt aus der Prüfungsordnung entnommen, es bietet sich jedoch trotzdem an die Prüfungsordnung noch einmal gesondert zu lesen, da hier noch viele weitere Informationen zum Ablauf der Aufnahmeprüfungen zu finden sind. 
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    Die Aufnahmeprüfung im Studiengang Lehramt für die Sekundarstufe I und II (LASek) mit dem Hauptfach {mitWelchem} besteht aus folgenden Teilprüfungen:

    1. Musikalische Gruppenleitung:
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin leitet ein selbst gewähltes und vorbereitetes warming up mit einer Gruppe von ca. 8 Studierenden an (z.B. anhand eines Kanons, eines Liedes, einer Gruppenimprovisation, eines kleinen instrumentalen Satzes mit Stabspielen oder anhand von body percussion; Dauer ca. 15 Minuten). Anschließend folgt ein Gespräch mit der Kommission (Anmerkungen zur Stückauswahl, Einschätzung zum Verlauf und Ergebnis der Anleitung; ca. 5 Minuten).
     
    2. Musiktheorie/Gehörbildung
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin schreibt eine 60-minütige Klausur und wird im Rahmen der Kollegialprüfung zusätzlich 5 – 10 Minuten mündlich geprüft.
    Prüfungsinhalte im Bereich Musiktheorie sind: Elementare Musiklehre (Intervalle, Skalen, Schlüssel, Akkordtypen), Grundkenntnisse der Harmonielehre und Grundkenntnisse der musikalischen Analyse. Prüfungsinhalte im Bereich Gehörbildung sind: Intervalle, Akkorde, Blattsingen, Rhythmus und Musikdiktat.
    Mündliche Prüfung Satzlehre: Spiel einer auswendig vorbereiteten erweiterten Kadenz/Akkordfolge (10-12 Akkorde) auf dem Klavier und sich daran anschließende Fragen zur Harmonielehre. Erwartet werden die Einbeziehung eines Trugschlusses sowie von Nebenfunktionen und Zwischendominanten.
     
    3. Test im instrumentalen Hauptfach {mitWelchem} (ca. 10-15 Minuten):
    - Vortrag je eines mittelschweren Werkes aus drei verschiedenen Epochen einschließlich des 20. oder 21. Jahrhunderts,
    - falls es die Prüfungskommission für notwendig erachtet: Vomblattspiel eines leichten Stückes und/oder Vortrag einer einfachen Improvisation.
     
    4. Test im zweiten Instrument (ca. 5-10 Minuten):
    - Vortrag zweier leichterer Stücke aus verschiedenen Epochen.
     
    Bei einem der gewählten Instrumentalfächer muss es sich um Klavier, Orgel oder Cembalo handeln. Die Präsentation der Instrumente kann in einer Gruppendarstellung erfolgen (z.B. Kammermusik-Ensemble oder Rockband, jedoch nicht mehr als vier Personen einschließlich des Bewerbers beziehungsweise der Bewerberin; die Eigenleistung muss deutlich erkennbar sein).
     
    5. Sing- und Sprechtest (im Nebenfach, ca. 5-10 Minuten):
    - auswendiger Vortrag zweier vorbereiteter Gesangsstücke: 1. ein unbegleitetes Volks- oder Kirchenlied (2 Strophen) sowie 2. ein vom Klavier begleitetes klassisches Kunstlied oder eine leichte Arie (eine Klavierbegleitung steht zur Verfügung oder kann mitgebracht werden).
    - Lesen eines von der Kommission vorgelegten Textes,
    - falls es die Prüfungskommission für notwendig erachtet: Gesangs- oder Sprechübungen zur Feststellung der Stimmqualität.
     
    Zusätzlich zu den vorangehend genannten Anforderungen ist in einem der künstlerischen Fächer (Instrumente oder Gesang) ein Stück aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop vorzutragen. Für die eventuell dazugehörige Begleitung ist selbst zu sorgen (z.B. sich selbst begleiten oder Begleitung bzw. Playback mitbringen).

     

    Diese Informationen sind der Aufnahmeprüfungsordnung mit Stand 08.01.2025 entnommen.

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    Die Aufnahmeprüfung im Studiengang Lehramt für die Sekundarstufe I und II (LASek) mit dem Hauptfach {mitWelchem} und dem Schwerpunkt {welchenSchwerpunkt} besteht aus folgenden Teilprüfungen:

    1. Musikalische Gruppenleitung:
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin leitet ein selbst gewähltes und vorbereitetes warming up mit einer Gruppe von ca. 8 Studierenden an (z.B. anhand eines Kanons, eines Liedes, einer Gruppenimprovisation, eines kleinen instrumentalen Satzes mit Stabspielen oder anhand von body percussion; Dauer ca. 15 Minuten). Anschließend folgt ein Gespräch mit der Kommission (Anmerkungen zur Stückauswahl, Einschätzung zum Verlauf und Ergebnis der Anleitung; ca. 5 Minuten).

    2. Musiktheorie/Gehörbildung
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin schreibt eine 60-minütige Klausur und wird im Rahmen der Kollegialprüfung zusätzlich 5 – 10 Minuten mündlich geprüft.
    Prüfungsinhalte im Bereich Musiktheorie sind: Elementare Musiklehre (Intervalle, Skalen, Schlüssel, Akkordtypen), Grundkenntnisse der Harmonielehre und Grundkenntnisse der musikalischen Analyse. Prüfungsinhalte im Bereich Gehörbildung sind: Intervalle, Akkorde, Blattsingen, Rhythmus und Musikdiktat.
    Mündliche Prüfung Satzlehre: Spiel einer auswendig vorbereiteten erweiterten Kadenz/Akkordfolge (10-12 Akkorde) auf dem Klavier und sich daran anschließende Fragen zur Harmonielehre. Erwartet werden die Einbeziehung eines Trugschlusses sowie von Nebenfunktionen und Zwischendominanten.

     

    3. Test im instrumentalen Hauptfach {mitWelchem} (ca. 10-15 Minuten):
    -  Vortrag von drei mittelschweren Stücke unterschiedlicher Stilistik,
    - falls es die Prüfungskommission für notwendig erachtet: Vomblattspiel eines leichten Stückes und/oder Vortrag einer einfachen Improvisation.
     
    4.Test im zweiten Instrument (ca. 5-10 Minuten):
    - Vortrag zweier leichterer Stücke aus verschiedenen Epochen.
     
    Bei einem der gewählten Instrumentalfächer muss es sich um Klavier, Orgel oder Cembalo handeln. Die Präsentation der Instrumente kann in einer Gruppendarstellung erfolgen (z.B. Kammermusik-Ensemble oder Rockband, jedoch nicht mehr als vier Personen einschließlich des Bewerbers beziehungsweise der Bewerberin; die Eigenleistung muss deutlich erkennbar sein).
     
    5. Sing- und Sprechtest (im Nebenfach, ca. 5-10 Minuten):
    - auswendiger Vortrag zweier vorbereiteter Gesangsstücke: 1. ein unbegleitetes Volks- oder Kirchenlied (2 Strophen) sowie 2. ein vom Klavier begleitetes klassisches Kunstlied oder eine leichte Arie (eine Klavierbegleitung steht zur Verfügung oder kann mitgebracht werden).
    - Lesen eines von der Kommission vorgelegten Textes,
    - falls es die Prüfungskommission für notwendig erachtet: Gesangs- oder Sprechübungen zur Feststellung der Stimmqualität.

     
    Für Bewerber*innen mit dem Hauptfach-Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop ist im jeweiligen Hauptfach der zusätzliche Vortrag eines Werkes aus der klassischen Musik obligatorisch.

     

    Diese Informationen sind der Aufnahmeprüfungsordnung mit Stand 08.01.2025 entnommen.

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    1. Musikalische Gruppenleitung:
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin leitet ein selbst gewähltes und vorbereitetes warming up mit einer Gruppe von ca. 8 Studierenden an (z.B. anhand eines Kanons, eines Liedes, einer Gruppenimprovisation, eines kleinen instrumentalen Satzes mit Stabspielen oder anhand von body percussion; Dauer ca. 15 Minuten). Anschließend folgt ein Gespräch mit der Kommission (Anmerkungen zur Stückauswahl, Einschätzung zum Verlauf und Ergebnis der Anleitung; ca. 5 Minuten).

    2. Musiktheorie/Gehörbildung
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin schreibt eine 60-minütige Klausur und wird im Rahmen der Kollegialprüfung zusätzlich 5 – 10 Minuten mündlich geprüft.
    Prüfungsinhalte im Bereich Musiktheorie sind: Elementare Musiklehre (Intervalle, Skalen, Schlüssel, Akkordtypen), Grundkenntnisse der Harmonielehre und Grundkenntnisse der musikalischen Analyse. Prüfungsinhalte im Bereich Gehörbildung sind: Intervalle, Akkorde, Blattsingen, Rhythmus und Musikdiktat.
    Mündliche Prüfung Satzlehre: Spiel einer auswendig vorbereiteten erweiterten Kadenz/Akkordfolge (10-12 Akkorde) auf dem Klavier und sich daran anschließende Fragen zur Harmonielehre. Erwartet werden die Einbeziehung eines Trugschlusses sowie von Nebenfunktionen und Zwischendominanten. 

    3. Sing und Sprechtest (ca. 10-15 Minuten):

    - auswendiger Vortrag eines unbegleiteten Volks- oder Kirchenliedes (2 Strophen) sowie
    - auswendiger Vortrag von mindestens drei vorbereiteten Gesangsstücken: Kunstlieder oder Arien verschiedenen Charakters und verschiedener Epochen, wovon mindestens ein Stück in deutscher Sprache vorgetragen werden muss (eine Klavierbegleitung steht zur Verfügung oder kann mitgebracht werden).
    - Lesen eines von der Kommission vorgelegten Textes,
    - falls es die Prüfungskommission für notwendig erachtet: Gesangs- oder Sprechübungen zur Feststellung der Stimmqualität.
     
    2. Je ein Test in zwei instrumentalen Fächern, von denen eines Klavier, Orgel oder Cembalo sein muss:

    - Vortrag zweier leichterer Stücke aus verschiedenen Epochen.
     
     
    Zusätzlich zu den vorangehend genannten Anforderungen ist in einem der künstlerischen Fächer (Instrumente oder Gesang) ein Stück aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop vorzutragen. Für die eventuell dazugehörige Begleitung ist selbst zu sorgen (z.B. sich selbst begleiten oder Begleitung bzw. Playback mitbringen).

     

    Diese Informationen sind der Aufnahmeprüfungsordnung mit Stand 08.01.2025 entnommen.

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    Wird im Studiengang Lehramt für die Sekundarstufe I und II {mitWelchem} als Hauptfach mit Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop gewählt, besteht die Aufnahmeprüfung aus folgenden Prüfungsteilen:

     

     

    1. Musikalische Gruppenleitung:
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin leitet ein selbst gewähltes und vorbereitetes warming up mit einer Gruppe von ca. 8 Studierenden an (z.B. anhand eines Kanons, eines Liedes, einer Gruppenimprovisation, eines kleinen instrumentalen Satzes mit Stabspielen oder anhand von body percussion; Dauer ca. 15 Minuten). Anschließend folgt ein Gespräch mit der Kommission (Anmerkungen zur Stückauswahl, Einschätzung zum Verlauf und Ergebnis der Anleitung; ca. 5 Minuten).

    2. Musiktheorie/Gehörbildung:
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin schreibt eine 60-minütige Klausur und wird im Rahmen der Kollegialprüfung zusätzlich 5 – 10 Minuten mündlich geprüft.
    Prüfungsinhalte im Bereich Musiktheorie sind: Elementare Musiklehre (Intervalle, Skalen, Schlüssel, Akkordtypen), Grundkenntnisse der Harmonielehre und Grundkenntnisse der musikalischen Analyse. Prüfungsinhalte im Bereich Gehörbildung sind: Intervalle, Akkorde, Blattsingen, Rhythmus und Musikdiktat.
    Mündliche Prüfung Satzlehre: Spiel einer auswendig vorbereiteten erweiterten Kadenz/Akkordfolge (10-12 Akkorde) auf dem Klavier und sich daran anschließende Fragen zur Harmonielehre. Erwartet werden die Einbeziehung eines Trugschlusses sowie von Nebenfunktionen und Zwischendominanten.

    1. Sing- und Sprechtest (ca. 10-15 Minuten):
    -  auswendiger Vortrag eines unbegleiteten Volks- oder Kirchenliedes (2 Strophen) sowie
    - auswendiger Vortrag von mindestens drei vorbereiteten Gesangsstücken aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop in unterschiedlicher Stilistik,
    - ein vom Klavier begleitetes klassisches Kunstlied oder eine leichte Arie (eine Klavierbegleitung steht zur Verfügung oder kann mitgebracht werden).
    - Lesen eines von der Kommission vorgelegten Textes,
    - falls es die Prüfungskommission für notwendig erachtet: Gesangs- oder Sprechübungen zur Feststellung der Stimmqualität.
     
    2. Je ein Test in zwei instrumentalen Fächern, von denen eines Klavier, Orgel oder Cembalo sein muss:

    - Vortrag zweier leichterer Stücke aus verschiedenen Epochen.

     

    Diese Informationen sind der Aufnahmeprüfungsordnung mit Stand 08.01.2025 entnommen.

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  • 8

    Wird im Studiengang {furWelchen} {mitWelchem} als Hauptfach mit Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop gewählt, besteht die Aufnahmeprüfung aus folgenden Prüfungsteilen:

     

     

    1. Musikalische Gruppenleitung:
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin leitet ein selbst gewähltes und vorbereitetes „warming up“ mit einer Gruppe von ca. 8 Studierenden an (z.B. anhand eines Kanons, eines Liedes, einer Gruppenimprovisation, eines kleinen instrumentalen Satzes mit Stabspielen oder anhand von body percussion; Dauer ca. 15 Minuten). Anschließend folgt ein Gespräch mit der Kommission (Anmerkungen zur Stückauswahl, Einschätzung zum Verlauf und Ergebnis der Anleitung; ca. 5 Minuten).
     
    2. Musiktheorie/Gehörbildung:
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin schreibt eine 60-minütige Klausur und wird im Rahmen der Kollegialprüfung zusätzlich 5 – 10 Minuten mündlich geprüft.
    Prüfungsinhalte im Bereich Musiktheorie sind: Elementare Musiklehre (Intervalle, Skalen, Schlüssel, Akkordtypen), Grundkenntnisse der Harmonielehre und Grundkenntnisse der musikalischen Analyse.
    Prüfungsinhalte im Bereich Gehörbildung sind: Intervalle, Akkorde, Blattsingen, Rhythmus und Musikdiktat.
    Mündliche Prüfung Satzlehre: Spiel einer auswendig vorbereiteten erweiterten Kadenz/Akkordfolge (10-12 Akkorde) auf dem Klavier und sich daran anschließende Fragen zur Harmonielehre. Erwartet wird die Einbeziehung eines Trugschlusses.
     
    3. Test im instrumentalen Hauptfach {mitWelchem} (ca. 10 Minuten):
    - Vortrag zweier leichterer bis mittelschwerer Stücke unterschiedlicher Stilistik,
    - falls es die Prüfungskommission für notwendig erachtet: Vomblattspiel eines leichten Stückes und/oder Vortrag einer einfachen Improvisation.
     
    4. Test im zweiten Instrument (ca. 5-10 Minuten):
    - Vortrag zweier leichter Stücke aus verschiedenen Epochen.
     
    Bei einem der gewählten Instrumentalfächer muss es sich um Klavier, Orgel oder Cembalo handeln. Die Präsentation der Instrumente kann in einer Gruppendarstellung erfolgen (z.B. Kammermusik-Ensemble oder Rockband, jedoch nicht mehr als vier Personen einschließlich des Bewerbers beziehungsweise der Bewerberin; die Eigenleistung muss deutlich erkennbar sein).
     
    5. Sing- und Sprechtest (im Nebenfach, ca. 5-10 Minuten):
    - auswendiger Vortrag zweier vorbereiteter Gesangsstücke: 1. ein unbegleitetes Volks- oder Kirchenlied (2 Strophen) sowie 2. ein vom Klavier begleitetes klassisches Kunstlied oder eine leichte Arie (eine Klavierbegleitung steht zur Verfügung oder kann mitgebracht werden).
    - Lesen eines von der Kommission vorgelegten Textes,
    - falls es die Prüfungskommission für notwendig erachtet: Gesangs- oder Sprechübungen zur Feststellung der Stimmqualität.
     
     Für Bewerber*innen mit dem Hauptfach-Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop ist im jeweiligen Hauptfach der zusätzliche Vortrag eines Werkes aus der klassischen Musik obligatorisch.

     

    Diese Informationen sind der Aufnahmeprüfungsordnung mit Stand 08.01.2025 entnommen. 

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  • 9

    Wird im Studiengang {furWelchen} {mitWelchem} als Hauptfach mit Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop gewählt, besteht die Aufnahmeprüfung aus folgenden Prüfungsteilen:

     

    1. Musikalische Gruppenleitung:
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin leitet ein selbst gewähltes und vorbereitetes „warming up“ mit einer Gruppe von ca. 8 Studierenden an (z.B. anhand eines Kanons, eines Liedes, einer Gruppenimprovisation, eines kleinen instrumentalen Satzes mit Stabspielen oder anhand von body percussion; Dauer ca. 15 Minuten). Anschließend folgt ein Gespräch mit der Kommission (Anmerkungen zur Stückauswahl, Einschätzung zum Verlauf und Ergebnis der Anleitung; ca. 5 Minuten).

    2. Musiktheorie/Gehörbildung:
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin schreibt eine 60-minütige Klausur und wird im Rahmen der Kollegialprüfung zusätzlich 5 – 10 Minuten mündlich geprüft.
    Prüfungsinhalte im Bereich Musiktheorie sind: Elementare Musiklehre (Intervalle, Skalen, Schlüssel, Akkordtypen), Grundkenntnisse der Harmonielehre und Grundkenntnisse der musikalischen Analyse.
    Prüfungsinhalte im Bereich Gehörbildung sind: Intervalle, Akkorde, Blattsingen, Rhythmus und Musikdiktat.
    Mündliche Prüfung Satzlehre: Spiel einer auswendig vorbereiteten erweiterten Kadenz/Akkordfolge (10-12 Akkorde) auf dem Klavier und sich daran anschließende Fragen zur Harmonielehre. Erwartet wird die Einbeziehung eines Trugschlusses.

     

    3. Sing- und Sprechtest (ca. 10 Minuten):

    - auswendiger Vortrag eines unbegleiteten Volks- oder Kirchenliedes (2 Strophen) sowie
    - auswendiger Vortrag von zwei vorbereiteten Gesangsstücken aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop in unterschiedlicher Stilistik sowie
    - ein vom Klavier begleitetes klassisches Kunstlied oder eine leichte Arie (eine Klavierbegleitung steht zur Verfügung oder kann mitgebracht werden).
    - Lesen eines von der Kommission vorgelegten Textes,
    - falls es die Prüfungskommission für notwendig erachtet: Gesangs- oder Sprechübungen zur Feststellung der Stimmqualität.
     
    4. Je ein Test in zwei instrumentalen Fächern, von denen eines Klavier, Orgel oder Cembalo sein muss.  

    - Vortrag zweier leichter Stücke aus verschiedenen Epochen.

     

    Diese Informationen sind der Aufnahmeprüfungsordnung mit Stand 08.01.2025 entnommen.

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    Wird im Studiengang {furWelchen} {mitWelchem} als Hauptfach mit klassischem Schwerpunkt gewählt, besteht die Aufnahmeprüfung aus folgenden Prüfungsteilen: 

    1. Musikalische Gruppenleitung:
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin leitet ein selbst gewähltes und vorbereitetes „warming up“ mit einer Gruppe von ca. 8 Studierenden an (z.B. anhand eines Kanons, eines Liedes, einer Gruppenimprovisation, eines kleinen instrumentalen Satzes mit Stabspielen oder anhand von body percussion; Dauer ca. 15 Minuten). Anschließend folgt ein Gespräch mit der Kommission (Anmerkungen zur Stückauswahl, Einschätzung zum Verlauf und Ergebnis der Anleitung; ca. 5 Minuten).

    2. Musiktheorie/Gehörbildung:
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin schreibt eine 60-minütige Klausur und wird im Rahmen der Kollegialprüfung zusätzlich 5 – 10 Minuten mündlich geprüft.
    Prüfungsinhalte im Bereich Musiktheorie sind: Elementare Musiklehre (Intervalle, Skalen, Schlüssel, Akkordtypen), Grundkenntnisse der Harmonielehre und Grundkenntnisse der musikalischen Analyse.
    Prüfungsinhalte im Bereich Gehörbildung sind: Intervalle, Akkorde, Blattsingen, Rhythmus und Musikdiktat.
    Mündliche Prüfung Satzlehre: Spiel einer auswendig vorbereiteten erweiterten Kadenz/Akkordfolge (10-12 Akkorde) auf dem Klavier und sich daran anschließende Fragen zur Harmonielehre. Erwartet wird die Einbeziehung eines Trugschlusses.

    3. Test im instrumentalen Hauptfach {mitWelchem} (ca. 10 Minuten):
    - Vortrag je eines leichteren bis mittelschweren Stückes der älteren und neueren Literatur,
    - falls es die Prüfungskommission für notwendig erachtet: Vomblattspiel eines leichten Stückes und/oder Vortrag einer einfachen Improvisation.
     
    4. Test im zweiten Instrument (ca. 5-10 Minuten):
    - Vortrag zweier leichter Stücke aus verschiedenen Epochen.
     
    Bei einem der gewählten Instrumentalfächer muss es sich um Klavier, Orgel oder Cembalo handeln. Die Präsentation der Instrumente kann in einer Gruppendarstellung erfolgen (z.B. Kammermusik-Ensemble oder Rockband, jedoch nicht mehr als vier Personen einschließlich des Bewerbers beziehungsweise der Bewerberin; die Eigenleistung muss deutlich erkennbar sein).
     
    5. Sing- und Sprechtest (im Nebenfach, ca. 5-10 Minuten):
    - auswendiger Vortrag zweier vorbereiteter Gesangsstücke: 1. ein unbegleitetes Volks- oder Kirchenlied (2 Strophen) sowie 2. ein vom Klavier begleitetes klassisches Kunstlied oder eine leichte Arie (eine Klavierbegleitung steht zur Verfügung oder kann mitgebracht werden).
    - Lesen eines von der Kommission vorgelegten Textes,
    - falls es die Prüfungskommission für notwendig erachtet: Gesangs- oder Sprechübungen zur Feststellung der Stimmqualität.
     
     Zusätzlich zu den vorangehend genannten Anforderungen ist in einem der künstlerischen Fächer (Instrumente oder Gesang) ein Stück aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop vorzutragen. Für die eventuell dazugehörige Begleitung ist selbst zu sorgen (z.B. sich selbst begleiten oder Begleitung bzw. Playback mitbringen).

    Diese Informationen sind der Aufnahmeprüfungsordnung mit Stand 08.01.2025 entnommen. 

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    Wird im Studiengang {furWelchen} {mitWelchem} als Hauptfach mit klassischem Schwerpunkt gewählt, besteht die Aufnahmeprüfung aus folgenden Prüfungsteilen:

     

    1. Musikalische Gruppenleitung:
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin leitet ein selbst gewähltes und vorbereitetes „warming up“ mit einer Gruppe von ca. 8 Studierenden an (z.B. anhand eines Kanons, eines Liedes, einer Gruppenimprovisation, eines kleinen instrumentalen Satzes mit Stabspielen oder anhand von body percussion; Dauer ca. 15 Minuten). Anschließend folgt ein Gespräch mit der Kommission (Anmerkungen zur Stückauswahl, Einschätzung zum Verlauf und Ergebnis der Anleitung; ca. 5 Minuten).

    2. Musiktheorie/Gehörbildung:
    Jeder Kandidat beziehungsweise jede Kandidatin schreibt eine 60-minütige Klausur und wird im Rahmen der Kollegialprüfung zusätzlich 5 – 10 Minuten mündlich geprüft.
    Prüfungsinhalte im Bereich Musiktheorie sind: Elementare Musiklehre (Intervalle, Skalen, Schlüssel, Akkordtypen), Grundkenntnisse der Harmonielehre und Grundkenntnisse der musikalischen Analyse.
    Prüfungsinhalte im Bereich Gehörbildung sind: Intervalle, Akkorde, Blattsingen, Rhythmus und Musikdiktat.
    Mündliche Prüfung Satzlehre: Spiel einer auswendig vorbereiteten erweiterten Kadenz/Akkordfolge (10-12 Akkorde) auf dem Klavier und sich daran anschließende Fragen zur Harmonielehre. Erwartet wird die Einbeziehung eines Trugschlusses.

    3. Sing- und Sprechtest (im Hauptfach, ca. 10 Minuten):
    - auswendiger Vortrag eines unbegleiteten Volks- oder Kirchenliedes (2 Strophen) sowie
    - auswendiger Vortrag von mindestens zwei weiteren vorbereiteten Gesangsstücken: Kunstlieder oder Arien verschiedenen Charakters und verschiedener Epochen, wovon mindestens ein Stück in deutscher Sprache vorgetragen werden muss (eine Klavierbegleitung steht zur Verfügung oder kann mitgebracht werden),
    - Lesen eines von der Kommission vorgelegten Textes,
    - falls es die Prüfungskommission für notwendig erachtet: Gesangs- oder Sprechübungen zur Feststellung der Stimmqualität.
     
    2. Je ein Test in zwei instrumentalen Fächern, von denen eines Klavier, Orgel oder Cembalo sein muss.

    - Vortrag zweier leichter Stücke aus verschiedenen Epochen.
     
     
    Zusätzlich zu den vorangehend genannten Anforderungen ist in einem der künstlerischen Fächer (Instrumente oder Gesang) ein Stück aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop vorzutragen. Für die eventuell dazugehörige Begleitung ist selbst zu sorgen (z.B. sich selbst begleiten oder Begleitung bzw. Playback mitbringen).

     

    Diese Informationen sind der Aufnahmeprüfungsordnung mit Stand 08.01.2025 entnommen.

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